Antragsstellung

Die Doktor Robert Pfleger-Stiftung fördert ausschließlich medizinische Forschungsvorhaben und sozial - caritative Projekte insbesondere für Bedürftige. Es werden nur finanzamtlich anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich dienende Einrichtungen unterstützt. Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich. Werbungs-, Druck- und Reisekosten werden nicht gefördert.

 

Informationen zur Beantragung von Stiftungsmitteln finden Sie in den folgenden Richtlinien:  

 

 

Dr. Robert Pfleger
Dr. Robert Pfleger

Weitere Informationen zur Antragsstellung

Antragsfristen

Es finden jährlich zwei Sitzungstermine statt, in denen über die Mittelvergabe entschieden wird.

  • Erste Sitzung im Mai: Abgabefrist der Anträge ist bis 28. Februar
  • Zweite Sitzung im November: Abgabefrist der Anträge ist bis 30. September


Antragsverfahren

Anträge sind fristgerecht einzureichen. Zwei Wochen, nach Fristende erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Über die Anträge wird vom Stiftungsratsgremium in der Stiftungsratssitzung entschieden. Zwei Wochen nach der Sitzung werden Sie schriftlich über die Entscheidung des Gremiums informiert. Schriftliche oder mündliche Stellungnahmen über die Entscheidungen werden nicht erteilt.